Auflage erste Fortschreibung örtliches Raumordnungsgesetz

Aushängezeitraum: 09.04.2025 - 22.05.2025

Die örtliche Raumordnung dient der geordneten Entwicklung einer Gemeinde. Die Ziele sind die Erhaltung und Entwicklung des Siedlungsraumes durch die bestmögliche Anordnung und Gliederung der Bebauung unter Beachtung des Schutzes des Landschaftsbildes, der verkehrsmäßigen Erschließung und der infrastrukturellen Einrichtungen. Neben der angestrebten Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung sollen auch die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung aller Wirtschaftszweige und Betriebsformen festgelegt werden.

Im Örtlichen Raumordnungskonzept sind unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme Festlegungen über die geordnete räumliche Entwicklung der Gemeinde im Sinne der Ziele der örtlichen Raumordnung zu treffen. Der Planungszeitraum ist auf 10 Jahre ausgerichtet.

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Kundmachung Auflage (75 KB) - .PDF

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