AbfallentsorgungstermineAbteilungenAktuellesAmtstafelAnfrage und E-MailAusschüsseBürgerserviceDigitaler OrtsplanElektronische ZustellungFörderungenFormulare und AnträgeFotogalerieGebührenGemeinderatGeschichteImpressumInformationsblattJugendbuttonKontaktKulturMeine VeranstaltungenMetrologische DatenMitarbeiterInnenNeuigkeitenNewsletter abonnierenPfarrkirchenPolitikSitemapSitzungsprotokolleSportstättenStadtamtsleiterinStadtarchivStädtische EinrichtungenStadtratStadtverwaltungStadtwappenStartseiteStatistische DatenSucheThema wählenUnsere AmtssignaturUnsere StadtVeranstaltungenVereineVerordnungenVizebürgermeisterWahlergebnisseWissenswertesZuständigkeiten
Standort: Startseite > Bürgerservice > Zuständigkeiten
Die Vollendung der baulichen Anlage hat der Eigentümer unverzüglich der Behörde schriftlich anzuzeigen.