Bürgerinformation zur Müllabfuhrordnung neu - Aufwandsentschädigung für Aufräumarbeiten

Veröffentlichungsdatum20.05.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienUmwelt

Ab sofort wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 50,-- pro Vorfall vorgeschrieben, wenn

·        überfüllte Bio- und/ oder Restmülltonnen für die Abholung bereitgestellt werden

·        Müllsäcke, Abfälle oder Gegenstände neben oder auf den geschlossenen Tonnen abgelagert werden

·        bei nicht sortenreinem (durch Fehlwürfe verschmutztem) Biomüll, der deshalb nur noch als Restmüll entsorgt werden kann.

Die Kosten werden dem jeweiligen Haushalt direkt oder – bei Wohnanlagen, wenn der/die Verursacherin nicht bekannt ist - der Hausverwaltung in Rechnung gestellt.

Gemeinsam schaffen wir ein sauberes und angenehmes Wohnumfeld, eine gute Biomüllqualität und vermeiden unnötige Kosten.

Danke, dass Sie mithelfen!