Ab sofort wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 50,-- pro Vorfall vorgeschrieben, wenn
· überfüllte Bio- und/ oder Restmülltonnen für die Abholung bereitgestellt werden
· Müllsäcke, Abfälle oder Gegenstände neben oder auf den geschlossenen Tonnen abgelagert werden
· bei nicht sortenreinem (durch Fehlwürfe verschmutztem) Biomüll, der deshalb nur noch als Restmüll entsorgt werden kann.
Die Kosten werden dem jeweiligen Haushalt direkt oder – bei Wohnanlagen, wenn der/die Verursacherin nicht bekannt ist - der Hausverwaltung in Rechnung gestellt.
Gemeinsam schaffen wir ein sauberes und angenehmes Wohnumfeld, eine gute Biomüllqualität und vermeiden unnötige Kosten.
Danke, dass Sie mithelfen!