Neue Wohnungsvergaberichtlinien

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Mit sofortiger Wirkung treten neue Wohnungsvergaberichtlinien in Kraft.
Jeder Wohnungswerber kann sich innerhalb der gesetzten Frist monatlich für bis zu 3 Wohnungen bewerben.

Näheres unter Bürgerservice - Wohnungsvergabe.

Anbei die aktuelle Liste der zu vergebenden Wohnungen:

Liste_freie_Wohnungen_Dezember_2023.pdf herunterladen (0.08 MB)

01.12.2023