Mit sofortiger Wirkung treten neue Wohnungsvergaberichtlinien in Kraft.
Jeder Wohnungswerber kann sich innerhalb der gesetzten Frist monatlich für bis zu 3 Wohnungen bewerben.
Näheres unter Bürgerservice - Wohnungsvergabe.
Anbei die aktuelle Liste der zu vergebenden Wohnungen:
Liste_freie_Wohnungen_Dezember_2023.pdf herunterladen (0.08 MB)