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Der Gemeinderat ist das oberste Organ der Gemeinde. Als Gemeinderat bzw. -rätin bezeichnet man auch eine Person, die in diesem Gremium vertreten ist. Die Anzahl der GemeinderätInnen, ist von der Anzahl der in der Gemeinde als wohnhaft gemeldeten EinwohnerInnen abhängig. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Landeck setzt sich aus 19 Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister. Die Funktionsperiode des Gemeinderates und des Bürgermeisters beträgt 6 Jahre.
Der Gemeinderat berät und beschließt in Sitzungen. Die Vorberatungen erfolgen im Stadtrat und in den Ausschüssen wie etwa dem
Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. In Ausnahmefällen, zB.: Personalangelegenheiten, ist die Öffentlichkeit von einer Sitzung für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung über einen Verhandlungsgegenstand auszuschließen. Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu verfassen. Die Protokolle sind auf der Homepage www.landeck.tirol.gv.at, unter der Rubrik Politik/Sitzungsprotokolle, abrufbar.
Der Gemeinderat entscheidet z.B.: über die Festsetzung des Voranschlages und die Genehmigung des Rechnungsabschlusses; Festsetzung von Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen; die Erlassung von Verordnungen; den Erwerb, Veräußerung und Belastung von Liegenschaften; die Aufnahme von Krediten; die Begründung von Dienstverhältnissen, deren Dauer sechs Monate übersteigt.
Partei anzeigen Alle Liste 1 - Bürgermeister Herbert Mayer - BGMMAYER Zukunft Landeck - sozialdemokratisch und parteifrei - ZUKUNFT