Wohnungsvergabe

Wer hat Anspruch auf eine Gemeindewohnung?

  • EU-Bürger: 
    • mindestens 3 Jahre Hauptwohnsitz in Landeck (in den vergangenen 10 Jahren)
    • oder: letzten 3 Jahre in Landeck arbeitstätig 
  • nicht EU-Bürger: 
    • 8 Jahre Hauptwohnsitz in Landeck 

Was ist zu tun?

  • Vormerkung 
  • Liste der aktuell freien Gemeindewohnungen anschauen 
    • online, Anschlagtafel, Zimmer 7
  • Bei Interesse an einer Wohnung mit Frau Wolf Kontakt aufnehmen, um Wohnungsbesichtigung zu vereinbaren
  • Wohnungsbewerbung abgeben 


Jeder Wohnungswerber kann sich innerhalb der gesetzten Frist (Bewerbungsende lt. Aushang) monatlich für bis zu drei Wohnungen, bewerben.
Die Zuteilung wird durch Beschluss des Wohnungs- und Infrastrukturausschusses entschieden.

Obfrau: GR Beate Scheiber

Formular Wohnungsantrag

Formular Wohnungsbewerbung

Leitfaden für die Wohnungsvergabe

Liste_freie_Wohnungen_April_2024[3].pdf herunterladen (0.09 MB)