Häufig gestellte Fragen


Welche Unterlagen werden bei einer Aufnahme benötigt?

  • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde
  • Aktueller Pensionsbescheid aller Pensionen (bei Ehepaaren: Pensionsbescheid von Beiden)
  • Aktueller Pflegegeldbescheid (alle Seiten)
  • Nachweis Kontobewegungen (Girokonten) der letzten sechs Monate = Umsatzliste
  •  Nachweis über Einkommen aus Vermietung und/oder Verpachtung
  • Übergabe- und/oder Schenkungsverträge
  •  Eventuell vorhandener Beschluss über Sachwalterschaft
  •  Abhandlungsprotokoll Verlassenschaft (Witwe/Witwer)


Wie werden die Kosten für den Aufenthalt finanziert?

  • Grundsätzlich werden 80 % der Summe aller Pensionseinkommen herangezogen.
  • Alle sonstigen Einkommen zur Gänze (Mieteinnahmen, Leibrenten, Fruchtgenuss, Zinserträge aus Sparbüchern, Wertpapieren, Aktien)
  • Pflegegeld abzüglich Taschengeld von € 55,20
  • Für die finanzielle Abwicklung ist ein Abbuchungsauftrag einzurichten.


Wieviel Geld bleibt mir übrig für meine Bedürfnisse?

  • 20 % der Pension
  • 13. und 14. Pension zur Gänze
  •  Taschengeld vom Pflegegeld, derzeit € 55,20


Was passiert mit meinem Haus- und Grundbesitz?

Grundsätzlich ist ab 01.01.2018 auch bei dieser Frage § 330 a ASVG anzuwenden, sodass ein Zugriff auf Vermögen unzulässig ist. Es wird aber darauf hingewiesen, dass Leistungen von Dritten auf Grund vertraglicher Verpflichtungen (Verpflichtungen aus Übergabeverträgen, Leibrenten) weiterhin zur Finanzierung herangezogen werden müssen.

Müssen meine Kinder für den Aufenthalt im Seniorenheim bezahlen?

  • Grundsätzlich nicht.
  • Ausnahmen gibt es bei Vermögensübertragung je nach Vertragsinhalt, wie zum Beispiel Fruchtgenussrechte, etc.


Wann darf ich die Bewohner besuchen?

  • Jederzeit.
  • Grundsätzlich haben wir keine fixen Besuchszeiten.
  • Wir bitten jedoch auf die Bedürfnisse und Ruhezeiten der Stationen Rücksicht zu nehmen (bitte keinen Besuch während den Essenszeiten).
  • Ab 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist unser Haupteingang aus Sicherheitsgründen versperrt. Sie können jedoch jederzeit über die Nachtglocke (neben dem Haupteingang) Zugang erhalten.


Welche Personen können im Altersheim Landeck aufgenommen werden?

Alle geriatrischen Personen ab Pflegestufe 3

Welche Personen können im Altersheim Landeck nicht aufgenommen werden?

 Leider sind wir für folgende Krankheitsbilder nicht eingerichtet:

  • Tracheostomie,
  • Peritonealdialyse,
  • Infektionskrankheiten,
  • Patienten mit intensiv-psychiatrischen Diagnosen,
  • Patienten, die eine ständige Rufbereitschaft eines Arztes benötigen;


Welche Grundleistungen umfasst die Heimgebühr?

  • Die regelmäßige Reinigung des Zimmers;
  • Bereitstellung und Reinigung der Hausbettwäsche, Handtücher und Waschlappen;
  • Wechsel der Hausbettwäsche erfolgt je nach Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Woche;
  • Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche, sofern die Wäsche keine Spezialreinigung bedarf; für Beschädigungen bzw. Veränderungen im Zuge des Wasch-/ Bügelvorganges wird keine Haftung übernommen; die Wäsche wird innerhalb von 14 Tagen ab Abgabe gewaschen zurückgebracht;
  • Die mitgebrachte Wäsche sollte für (industrielle) Waschmaschinen und Trockner geeignet sein. Handwäsche und Wolle sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
  • Etikettieren der persönlichen Wäsche erfolgt durch die Waschküchenmitarbeiterinnen;
  • Organisation geselliger und kultureller Veranstaltungen;
  • Beschäftigungsprogramm;
  • Vermittlung von Fußpflege- und Friseurterminen;
  • Vermittlung von ärztlicher Betreuung im Haus;
  • Vermittlung ärztlich angeordneter Therapien (z.B. Physiotherapie, Logopädie Ergotherapie);
  • Information und Unterstützung zur Erlangung von Pflegegeld;
  • Vermittlung seelsorgerischer Betreuung;
  • Anteilige Betriebs-, Heizungs- und Stromkosten;
  • Anteilige notwendige Instandhaltungskosten;
  • Rundfunk- und Fernsehgebühren;


Kann ich meine Telefonnummer mitnehmen?

  • Nein, das ist leider nicht möglich.
  • Ihre neue Nummer besteht aus der hauseigenen Telefonnummer mit der Durchwahl des Zimmers oder der jeweiligen Station.


Wie werde ich medizinisch weiterbetreut?

  • Alle Hausärzte aus Landeck kommen wöchentlich zu bekannten Zeiten zur Visite in das Altersheim Landeck.
  • Die Medikamente werden direkt von der Apotheke zu uns ins Haus geliefert.
  • Die Einzelabrechnung erfolgt durch die Apotheke mittels monatlicher Rechnungslegung. Möglich ist auch ein Abbuchungsauftrag.


Wie lange warte ich auf ein Zimmer?

Die Zimmer werden je nach Verfügbarkeit und nach Dringlichkeit vergeben.

Wie ist das Zimmer ausgestattet?

Es stehen 77 Einzel- und 5 Doppelzimmer zur Verfügung. Die Zimmer bestehen aus einem Raum mit Nasszelle (Waschbecken, teilweise Dusche ansonsten Sitzbadewanne und Toilette)

Sonstige Ausstattung des Zimmers:

  • 1 Pflegebett, 1 Nachtkästchen, Garderobe- und Kleiderschrank mit versperrbarem Fach, 1 Tisch mit 2 Stühlen, Kabel-TV Anschluss, 1 Schlüssel mit den Funktionen: Zimmerschlüssel, Schlüssel für die Außentüren, 1 Schlüssel für das versperrbare Fach im Kasten;


Was kann mitgebracht werden?

  • Es ist ausdrücklich erwünscht, dass BewohnerInnen eigene Einrichtungsgegenstände mitbringen und ihr Zimmer individuell gestalten. Dabei sind die feuerpolizeilichen Bestimmungen und hygienischen Anforderungen zu berücksichtigen.
  • Bilder für die Wände
  • Fernseher (kostenloser Kabelanschluss ist vorhanden)
  • Blumen
  • Gegenstände mit ideellem Wert
  • Bitte beachten sie das Verbot von offenem Licht (z.B. Kerzen).


Welche Kleidung bzw. Wäsche benötige ich im Altersheim Landeck?

  • Prinzipiell kann die bisher getragene Kleidung von zu Hause mitgenommen werden. Für den individuellen Bedarf bzw. um persönliche Gewohnheiten zu eruieren, steht ihnen die jeweilige Stationsleitung zur Verfügung.
  • Waschlappen, Handtücher und Bettwäsche werden vom Haus gestellt.


Darf ich mein Haustier mitnehmen?

Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

Welche Gemeinschaftsräume und -einrichtungen sind im Altersheim Landeck vorhanden?

  • Veranstaltungsräume, Beschäftigungsraum/Bücherei,
  • Gymnastik- und Musikraum,
  • Aufzug,
  • Garten mit diversen Ruhezonen, Hochbeete,
  • Hauskapelle,
  • Café,
  • Friseur- und Fußpflegestudio im 1. Stock;


Wie sieht die Verpflegung im Altersheim Landeck aus?

4 Mahlzeiten pro Tag:

  • Frühstück (Kaffee, Tee, Milch, Kakao, Brot, Butter, Marmelade, Honig),
  • Mittagessen (Vor-, Haupt- und Nachspeise), täglich warme Speisen,
  • Nachmittagsjause (Kaffee, Tee, Milch, Kakao, kleines Brot oder kleiner Kuchen, Obst),
  • Abendessen (Suppe und Hauptspeise);


Je nach ärztlicher Anordnung wird Schon- oder Diätkost serviert;

Grundsätzlich werden die Mahlzeiten in den Wohnbereichen serviert, bei pflegerischem Bedarf oder auf Wunsch kann das Essen auch im Zimmer eingenommen werden.

Als Getränke stehen während des Tages in den Wohnbereichen Wasser, Verdünnungssäfte, Kaffee und Tee zur Verfügung; alkoholische oder kohlensäurehaltige Getränke können im Café gegen ein zusätzliches Entgelt konsumiert werden;

Einmal pro Woche kommt das „Marktstandl“, wo auch Kleinigkeiten gekauft werden können (z.B. Wurstsemmel, Knabbereien etc.).


Welche Leistungen sind im Pflege- und Betreuungsfall inkludiert?

Die Pflege- und Betreuungsleistungen umfassen je nach Gesundheitszustand regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen zur Aufrechterhaltung der Aktivitäten des täglichen Lebens, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der größtmöglichen Selbständigkeit der Bewohner:innen und der Inhalte unseres Pflegeleitbildes:

  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe im Bereich der Mobilität und Lagerung
  • Hilfe im Bereich der Ausscheidung
  • Hilfe bei Ruhen und Schlafen
  • Besondere Aufsicht, soweit sie geboten ist (Orientierung / Aktivierung)
  • Hilfe bei Tagesstrukturierung und Beschäftigung
  • Hilfe im Zusammenhang mit ärztlich angeordneten Medikamenten, z.B. Medikamentengabe und Verbände
  • Beratung in Gesundheitsvorsorge im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit