StadtLANDECK
Gefördert werden die letzten 5 kWpeak einer neu installierten Anlage (ERSTINSTALLATION) in Form eines Einmalzuschusses in Höhe von max. EUR 250,-- so lange Fördermittel zur Verfügung stehen:
• Förderungsfähig sind Wohnhäuser und Wohnungen von Privatpersonen in Landeck, die durch die Eigentümer oder durch Mieter mit Hauptwohnsitz bewohnt werden.
• Die Förderung wird ungeachtet des Gebäudealters gewährt, jedoch nur für die Erstinstallation.
• Das Förderansuchen muss spätestens 2 Monate nach der Rechnungslegung der beauftragten Firma eingereicht werden.
• Es besteht kein Rechtsanspruch.
• Die PV-Förderrichtlinien treten mit 1. März 2024 in Kraft.