Förderung Photovoltaikanlage

Gefördert werden die letzten 5 kWpeak einer neu installierten Anlage (ERSTINSTALLATION) in Form eines Einmalzuschusses in Höhe von max. EUR 250,-- so lange Fördermittel zur Verfügung stehen:

• Förderungsfähig sind Wohnhäuser und Wohnungen von Privatpersonen in Landeck, die durch die Eigentümer oder durch Mieter mit Hauptwohnsitz bewohnt werden.

• Die Förderung wird ungeachtet des Gebäudealters gewährt, jedoch nur für die Erstinstallation.

• Das Förderansuchen muss spätestens 2 Monate nach der Rechnungslegung der beauftragten Firma eingereicht werden.

• Es besteht kein Rechtsanspruch.

• Die PV-Förderrichtlinien treten mit 1. März 2024 in Kraft.

Zuständig

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