Die im Jahr 1998 errichtet Rathausgarage (früher Schentengarage) bietet auf 2 Ebenen 178 Stellplätze und 18 Motoradabstellplätze. Das Videosystem gewährleistet eine Überwachung alle Parkebenen. Über drei Ausgänge sind die nahegelegenen Ämter und das Stadtzentrum schnell zu erreichen.
In der Rathaus-Tiefgarage der Stadtgemeinde Landeck wurde 2024 das Überwachungssystem umgestellt.
Der Parkvorgang kann wie bisher gewohnt erfolgen. Die maßgebliche Änderung liegt darin, dass das Bezahlen des Parkentgeltes nun nach dem Beenden des Parkvorganges erfolgt. Die Parkdauer ist somit zeitlich nicht mehr begrenzt.
Bei einer Aufenthaltsdauer von maximal 15 Minuten (Parkplatzsuche) fällt kein Parkentgelt an und kann die Tiefgarage ohne Bezahlung verlassen werden.
Ein normaler Parkvorgang läuft wie folgt ab.
- Bei der Einfahrt in die Tiefgarage wird das Auto-Kennzeichen von Videokameras registriert
- Parken des Fahrzeugs
- Erledigung der Besorgungen
- Nach der Rückkehr in die Tiefgarage kann das Parkentgelt an einem der beiden Parkautomaten (Münzen oder Karte) oder bequem über eine Bezahl-App bezahlt werden. Diese App kann über den QR-Code auf dem
- beiliegenden Folder aufgerufen werden. Bei beiden Möglichkeiten ist die Eingabe des Auto-Kennzeichens erforderlich.
- Innerhalb von 15 Minuten kann die Tiefgarage verlassen werden, ohne dass weitere Gebühren anfallen
- Bei der Ausfahrt wird das Auto-Kennzeichen ein weiteres Mal registriert und der Parkvorgang beendet.
Eine weitere Möglichkeit der Bezahlung besteht darin, dass nach der Einfahrt bei Parkbeginn das Parkentgelt für einen Zeitraum (1, 2, 3, 4, 7 Tage, 2 Wochen, ...) im Voraus bezahlt wird. Dies hat den Vorteil, dass innerhalb des bezahlten Zeitraums aus der Tiefgarage mit dem Auto beliebig oft aus-und wieder eingefahren werden kann.
Sollte ein Parkvorgang nicht bezahlt worden sein, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 24 Stunden dies nachzuholen. Das kann auch über eine Bezahl-App erfolgen. Diese App kann über den QR-Code auf dem beiliegenden Informations-Folder aufgerufen werden.
Wird das Parkentgelt nicht bezahlt, wird pro Tag eine Strafgebühr von € 80,-- vom Bezahl-Dienstleister eingehoben.
Für Personen mit Behindertenausweis steht die Rathausgarage kostenlos zur Verfügung. Das System kann dies aber nicht feststellen, weshalb folgendermaßen vorzugehen ist.
Für Rückfragen und Anregungen steht die Stadtgemeinde Landeck gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Montag bis Sonntag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Folder
Parkgebühren