Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan ist ein Planungsinstrument der Gemeinde, welches die Art der Nutzung eines Grundstückes regelt. Für jedes Grundstück im Gemeindegebiet ist eine bestimmte Widmungskategorie festgelegt (Wohngebiet, Gewerbegebiet, Tourismusgebiet, Freiland, etc.). Je nach Widmungskategorie sind unterschiedliche Nutzungen zulässig.

Auf Ansuchen eines Gemeindebürgers oder sonstigen Interessenten ist die Änderung der Widmung für Grundstücke möglich. Der Planungs- und Verkehrsausschuss berät als zuständiges politisches Gremium über das Ansuchen. Bei einer positiven Entscheidung im Ausschuss wird dem Gemeinderat die Flächenwidmungsplanänderung zur Beschlussfassung vorgelegt. Neben einem positiven Beschluss des Gemeinderats muss auch das Amt der Tiroler Landesregierung seine aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilen. Erst dann kann die Flächenwidmungsplanänderung rechtswirksam werden.

Zuständig