Gebührenpflichtige Kurzparkzonen (blaue Bodenmarkierungen)
- In den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen der Stadt Landeck dürfen Sie je nach Zone 90, 120 oder 180 Minuten lang parken.
- In den 90-Minuten-Kurzparkzonen und 120-Minuten-Kurzparkzonen gilt die Gebührenpflicht von Montag bis Freitag, 8.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
- Die 180-Minuten-Kurzparkzonen sind von Montag bis Freitag von 6.00 bis 19.00 Uhr und am Samstag von 6.00 bis 12.00 Uhr gebührenpflichtig.
- Außerhalb dieser Zeiten können die Parkflächen gebührenfrei benützt werden.
- Die Zonen sind blau markiert. Daraus können Sie schließen, dass es für das Parken eine zeitliche Begrenzung bzw. eine Höchstparkdauer gibt. Grundsätzlich sagen die Markierungen allein jedoch noch nichts über eine allfällige Gebührenpflicht aus, dies geht einzig und allein aus der Beschilderung hervor.
- Für die Zonen „A“, „B“, „C“, „D“ ist es möglich auf Antrag eine Anwohnerparkkarte für diese Zone zu erstellen, es ist jedoch nur eine begrenzte Anzahl an Anwohnerparkkarten vorhanden.
Zone „A“
MO-FR: 06 – 19 Uhr, SA: 06 – 12 Uhr; halbe Stunde: € 0,60 ; Parkdauer: max. 180 Minuten
- Parkfläche Schulhausplatz:
- Hauptschulplatz
- Volksschulplatz
- Baumallee entlang des Volksschulparks
- Altersheim Landeck
- Vor der Musikschule Landeck
- Zwischen den Gebäuden Marktplatz HNr. 3 und 4
Zone „B“
MO-FR: 08 – 18 Uhr, SA: 08 – 12 Uhr; halbe Stunde: € 0,60; Parkdauer: max. 120 Minuten
Zone „C“
MO-FR: 08 – 18 Uhr, SA: 08 – 12 Uhr; halbe Stunde: € 0,60; Parkdauer: max. 90 Minuten
Zone „D“
MO-DO: 08 – 18 Uhr, FR: 08 – 12 Uhr; halbe Stunde: € 0,60; Parkdauer: max. 90 Minuten
- Parkfläche: Rathaus Landeck / Schenten
Kurzparkzone BH Landeck
MO-FR: 08 – 18 Uhr, SA: 08 – 12 Uhr; halbe Stunde: € 0,60; Parkdauer: max. 90 Minuten
Kurzparkzone „alter Stadtplatz“
MO-FR: 08 – 18 Uhr, SA: 08 – 12 Uhr; halbe Stunde: € 0,60; Parkdauer: max. 120 Minuten