Mietzinsbeihilfe

Für die Beantragung der Annuitäten- und Mietzinsbeihilfe werden 2 Jahre Hauptwohnsitz in Landeck vorausgesetzt.
Die  Beihilfen werden an österreichische Staatsbürger und ihnen im Sinne der Bestimmungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellten Personen (z.B. EU-Bürger) sowie auch an sonstige natürliche Personen, die seit mindestens fünf Jahren den Hauptwohnsitz in Tirol haben, gewährt.

Zuständig