Wohnungsangelegenheiten

Wohnungsangelegenheiten erfolgen ausschließlich über den Ausschuss (Obfrau: GR Scheiber Beate)

Voraussetzungen bei österreichischen Staatsbürgern und EU-Bürgern für Wohnungsansuchen sind mindestens 3 Jahre Hauptwohnsitz in Landeck oder innerhalb der letzten 8 Jahre 5 Jahre Hauptwohnsitz in Landeck.

Voraussetzungen bei sonstige natürlichen Personen sind 8 Jahre Hauptwohnsitz in Landeck.

Zuständig