Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist ein Planungsinstrument der Gemeinde, das mittels Verordnung die Ausmaße der Bebauung (Gebäudehöhen, Größe des Gebäudes, etc.) eines Grundstückes regelt.

Die Erstellung eines Bebauungsplan kann durch Ansuchen von jedem Gemeindebürger oder sonstigen Interessenten beantragt werden. Der Planungs- und Verkehrsausschuss als zuständiges poltisches Gremium berät über das Ansuchen. Bei einer positiven Entscheidung des Ausschusses wird dann der Bebauungsplan dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Zuständig